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=== Jena: 35 Jahre DDR-Freilichtmuseum === Am Tag der Deutschen Einheit muss man ernüchtert feststellen: Jena hat es in 35 Jahren nicht wirklich geschafft, in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik anzukommen. Gerade die Corona-Zeit wirkte wie ein Lackmustest – und offenbarte, dass Jena noch immer ein DDR-Freiluftmuseum ist. Mit all seinen Eigenheiten: widerspenstigen Bürgern, die 1989 das System zum Einsturz brachten, und einer Verwaltung, die reflexartig mit Übergriffigkeit und Intransparenz reagiert. Bereits ab Ende März 2020 war erkennbar, dass am offiziellen Corona-Narrativ etwas nicht stimmen konnte: Widersprüche und politische Überreaktionen häuften sich. Jena kompensierte seine altbekannten Komplexe durch besonders rigide Allgemeinverfügungen – ein Muster, das an obrigkeitsstaatliche Reflexe erinnerte. Daraufhin stellte ich meine erste Anfrage nach dem damals noch frischen Thüringer Transparenzgesetz: Einsicht in die Protokolle des Corona-Krisenstabs. Was folgte, war ein jahrelanges Trauerspiel. Vor dem Verwaltungsgericht sparte die Stadt nicht mit Ausreden. Am Ende musste sie zwar einräumen, dass die Protokolle grundsätzlich herauszugeben sind – doch die tatsächlichen Dokumente, die man dann „freigab“, erfüllten in keiner Weise die Anforderungen an eine ordentliche Protokollierung von grundrechtsrelevanten Maßnahmen. Auf Nachfrage wieder nur dieselbe Leier: Man sei ja gar nicht verpflichtet, ordentliche Protokolle zu führen. Ein zweiter Rechtsstreit zeigte die gleiche Grundhaltung. Das Verwaltungsgericht Gera bestätigte, dass einzelne Maßnahmen einer Jenaer Allgemeinverfügung übergriffig und damit rechtswidrig waren: Die Stadt hatte Corona-Fallzahlen aus anderen Regionen schlicht als Rechtfertigung für lokale Maßnahmen herangezogen. Das Gericht erkannte, dass es sich nicht um klassische, kurzfristige Einzelfall-Verfügungen handelte, sondern um eine systematische Kette von Allgemeinverfügungen mit langfristigen Rechtsfolgen. Eine juristisch kluge und grundrechtssensible Abwägung. Doch die Stadt akzeptierte das Urteil nicht. Stattdessen berief sie sich darauf, Bürger seien bei solch „kleinen“ Rechtsverstößen überhaupt nicht klageberechtigt. Und obwohl keine Revision zugelassen war, zog Jena vor das Oberverwaltungsgericht. Dort herrscht Anwaltszwang – ein deutliches Signal: Es ging der Stadt nicht um die Sache, sondern um Lawfare. Ziel war es, die eigene Überlegenheit an finanziellen und personellen Ressourcen gegen einzelne Bürger auszuspielen. Auch im Alltag derselbe Befund: Bürgerberichte in Foren bleiben monatelang unveröffentlicht, Transparenzanfragen werden verschleppt oder ignoriert, Corona-Protokolle absichtlich verzögert herausgegeben. Die Verwaltung liefert bizarre Ausreden, während immer mehr engagierte Bürger Klagen gewinnen und dennoch immer wieder gegen Mauern des Schweigens laufen. Nach mehr als fünf Jahren dieser Erfahrungen drängt sich ein bitteres Fazit auf: Der eiserne Vorhang ist nicht gefallen, er hängt weiterhin in den Köpfen der Jenaer Verwaltung. Bleibt die Hoffnung, dass spätestens zum 40. Jahrestag der Wiedervereinigung dieser mentale Vorhang endlich verschwindet – und Jena in der Bundesrepublik wirklich ankommt. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- https://mitmachen.jena.de/proposals/49-corona-eine-katastrophe-fur-mich # Oktober 2025
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