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== gpt-5-1 == === User: ich habe das auf reddit gefunden: Die neue Grundsicherung wirkt ab Januar 2026. === ich habe das auf reddit gefunden: Die neue Grundsicherung wirkt ab Januar 2026. Die Abstimmung im Bundestag erfolgt im Dezember 2025. Entwurf der neuen Grundsicherung -> 13-SGB-II-Änderungsgesetz - Bürgergeldreform Zusammenfassung: Ziel der neuen Grundsicherung ist, möglichst alle Menschen in Vollzeit-Arbeit zu bringen und nur für notwendige Unterstützung zu sorgen. Die Höhe der neuen Grundsicherung: 563€ Sie bleibt unverändert. ____________________________________________________________________________________ Die größten Veränderungen zum Bürgergeld: ____________________________________________________________________________________ 1) Vollzeit-Pflicht Mini-Jobber und Teilzeit-Arbeiter werden sich um Vollzeitstellen bemühen müssen und erhalten hierfür Stellenangebote. Wer seinen Bemühungen nicht nachkommt wird keine Leistungen mehr erhalten. 1.1) Elternzeit Die Elternzeit im Leistungsbezug wird auf maximal 1 Jahr reduziert. Da es potentiell eine Betreuung für 1 Jährige gibt, nimmt der Staat automatisch an, dass der Leistungsbezieher nach einem Jahr Elternzeit wieder vollintegrierbar ist. 1.2) Psychische Erkrankungen Ob eine psychische Erkrankungen vorliegt hat zukünftig der Sachbearbeiter zu entscheiden. Psychisch Erkrankte müssen alle Termine wahrnehmen, von ihrer Erkrankungen überzeugen und erhalten in speziellen Fällen Unterstützung, um ihrer Vollintegration nachzukommen. Psychisch Erkrankte Menschen werden ebenso für fehlende Termine sanktioniert, erhalten ihre Leistungen jedoch wieder umfänglich, wenn sie den Termin nachholen. ____________________________________________________________________________________ 2) Schärfere Sanktionen Der erste verpasste Termin beim Jobcenter zieht keine Konsequenzen nach sich. Ab dem zweiten verpassten Termin wirkt eine unbefristete 30% Sanktion. Ab dem dritten verpassten Termin wirkt eine unbefristete Totalsanktion. Nach der ersten Verweigerung sich um eine vermittelte Arbeitsstelle zu bemühen, wirkt ebenfalls eine unbefristete Totalsanktion. 2.1) Sippenhaft Sanktionen treffen nicht den Bezieher, sondern die gesamte Bedarfsgemeinschaft. 2.2) Kulanz-Option Sachbearbeiter haben die Entscheidung darüber, wann und ob eine Sanktion wieder aufgehoben wird. Es ist festgehalten, dass gerade bei psychisch Erkrankten eine höhere Kulanz zu zeigen ist. 2.3) Miete und Unterkunft bei Totalsanktion Miet- und Unterkunftskosten werden bei Totalsanktionen direkt an den Vermieter gezahlt, sofern der Bezieher oder Vermieter sich hierzu weigert, werden alle Leistungen eingestellt. 2.4) Der Euro Bei einer Totalsanktion erhält der Empfänger weiterhin 1€ auf seinem Konto. So gilt die Sanktion technisch nicht als Totalsanktion. Offiziell soll es dazu dienen, den Leistungsbezug bei Aufhebung einer Sanktion nahtlos zu ermöglichen. Inoffiziell soll dem Leistungsempfänger erschwert werden, gegen Totalsanktionen per Gericht vorzugehen. ____________________________________________________________________________________ 3) Selbstständigkeit Selbstständige Leistungsbezieher erhalten nach einem Jahr Leistungsbezug keine Leistungen mehr. Sie erhalten das Angebot die Selbstständigkeit aufzugeben und sich um eine Vollzeitstelle zu bemühen. ____________________________________________________________________________________ 4) Miet- und Unterkunftskosten werden angepasst So sollen Zahlungen regional vereinheitlicht und nach unten angepasst werden, damit es für Jobcenter und Bezieher übersichtlicher wird. 4.1) Kostensenkungsverfahren Liegen die Mietkosten über den genehmigten Leistungen, so erhalten Bezieher die Aufforderung, diese umgehend zu reduzieren. Vorher hatten Leistungsempfänger hierfür 6 Monate Zeit. Leistungsbezieher werden ab jetzt aufgefordert, notfalls gerichtlich gegen den Vermieter vorzugehen, um eine Reduzierung der Mietkosten zu erwirken. Kommen Leistungsbezieher dem nicht nach, folgt eine Totalsanktion mit zusätzlicher Einstellung der Miet- und Unterkunftskosten. Liegen Miet- und Unterkunftskosten über 1,5x der genehmigten Leistungen, so werden Miet- und Unterkunftskosten zum Ende des Monats automatisch eingestellt und der Leistungsbezieher aufgefordert, sich zum nächsten Monat eine neue Unterkunft zu suchen. Als Beispiel: Mietobergrenze liegt bei 600€, (1,5x-fache wäre 900€). Empfänger zahlt 784€ Warmmiete -> Jobcenter möchte, dass Empfänger umgehend unter 600€ kommt. Empfänger muss hieraufhin sogar gegen den Vermieter gerichtlich vorgehen. Erst, wenn alle Optionen ausgeschöpft worden sind und die Warmmiete weiterhin über 600€ ist, wird diese genehmigt. Empfänger zahlt 921€ Warmmiete -> Jobcenter stellt zum Ende des Monats jegliche Zahlungen ein, bis der Leistungsbezieher eine neue Unterkunft bezieht. === Assistant: Das von dir gefundene Reddit-Posting enthält teilweise zutreffende Informationen, aber auch teurere und teils ungenaue … === Das von dir gefundene Reddit-Posting enthält teilweise zutreffende Informationen, aber auch teurere und teils ungenaue oder spekulative Aussagen bezüglich der geplanten Reform zur Grundsicherung. Ich fasse hier den aktuellen Stand mit Quellen nachvollziehbar zusammen — und worauf man noch achten sollte. ===== Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf des sogenannten Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (abgekürzt: 13. SGB II-ÄndG) erstellt, der die bisherige Leistung Bürgergeld (nach § SGB II) umbauen soll. Sozialpolitik Portal<ref>{{cite web|title=Sozialpolitik Portal|url=https://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-10-16_RefE_13_SGB_II_AendG.pdf|publisher=Sozialpolitik Portal|access-date=2025-11-19}}</ref> ===== Einige Eckpunkte aus diesem Entwurf: * Der Begriff „Bürgergeld“ im SGB II wird durch eine „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ erneuert. Sozialpolitik Portal<ref>{{cite web|title=Sozialpolitik Portal|url=https://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-10-16_RefE_13_SGB_II_AendG.pdf|publisher=Sozialpolitik Portal|access-date=2025-11-19}}</ref> * Neu eingefügt wird u. a. ein § 3a („Vorrang der Vermittlung“) – also: Vermittlung in Arbeit/Ausbildung soll Vorrang vor lebensunterhaltssichernden Leistungen haben. Sozialpolitik Portal<ref>{{cite web|title=Sozialpolitik Portal|url=https://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-10-16_RefE_13_SGB_II_AendG.pdf|publisher=Sozialpolitik Portal|access-date=2025-11-19}}</ref> * Höhere Anforderungen an Mitwirkung und Arbeitsaufnahme werden im Entwurf betont: „Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft … in dem Umfang einsetzen, der zur vollständigen Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit … erforderlich ist.“ (§ 2 Abs.2 Satz2 Entwurf) Sozialpolitik Portal<ref>{{cite web|title=Sozialpolitik Portal|url=https://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-10-16_RefE_13_SGB_II_AendG.pdf|publisher=Sozialpolitik Portal|access-date=2025-11-19}}</ref> * Der Entwurf sieht nicht vorhersehbar für alle angekündigten Punkte im Reddit-Post die gleichen Regelungen vor — viele Punkte sind noch unklar oder im Entwurf allgemein formuliert (noch nicht Gesetz). * Laut Entwurf soll das Gesetz zum 1. Juli 2026 (bei Teilen evtl. später) in Kraft treten. Sozialpolitik Portal<ref>{{cite web|title=Sozialpolitik Portal|url=https://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-10-16_RefE_13_SGB_II_AendG.pdf|publisher=Sozialpolitik Portal|access-date=2025-11-19}}</ref> ===== - Der Reddit-Post spricht davon, dass die Abstimmung im Bundestag im Dezember 2025 erfolge und die Reform ab Januar 2026 wirke. Im Entwurf ist jedoch Inkrafttreten zum 1. Juli 2026 vorgesehen (nicht bereits Januar) und das Gesetz noch nicht durch den Bundestag beschlossen. Sozialpolitik Portal<ref>{{cite web|title=Sozialpolitik Portal|url=https://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-10-16_RefE_13_SGB_II_AendG.pdf|publisher=Sozialpolitik Portal|access-date=2025-11-19}}</ref> ===== * Der Post nennt exakte Zahlen und Sanktionen (z. B. „30 % Sanktion ab zweitem Termin“, „Totalsanktion“, Elternzeit auf 1 Jahr etc.). Der Entwurf enthält zwar generelle Verschärfungen bei Mitwirkungspflichten/Sanktionen, aber nicht alle spezifischen Punkte so präzise wie im Post dargestellt. Z. B. im Entwurf steht eine Neuregelung unter § 32a („Leistungsentzug bei mehrfachen Meldeversäumnissen“) – aber nicht zwingend exakt so wie „zweiter Termin = 30%“ etc. Sozialpolitik Portal<ref>{{cite web|title=Sozialpolitik Portal|url=https://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-10-16_RefE_13_SGB_II_AendG.pdf|publisher=Sozialpolitik Portal|access-date=2025-11-19}}</ref> * Der Reddit-Post behauptet: „Die Höhe der neuen Grundsicherung: 563 € … bleibt unverändert.“ Tatsächlich beträgt der Regelbedarf für alleinstehende Erwachsene seit 1.1.2024 563 €. LPB BW<ref>{{cite web|title=LPB BW|url=https://www.lpb-bw.de/buergergeld-hartz-iv-aktuell|publisher=LPB BW|access-date=2025-11-19}}</ref> Ob diese Zahl unverändert bleibt im neuen Gesetz ist nicht sicher – der Entwurf spricht nicht unbedingt davon, dass ausschließlich dieser Betrag bleibt, und Änderungen sind möglich. * Der Post enthält viele konkrete Regelungen zu Elternzeit, psychische Erkrankungen, Sippenhaft etc., die im Entwurf nicht alle so detailliert stehen oder zumindest öffentlich nicht so klar bestätigt sind. ===== - Wenn du dich als IT-Berater bzw. Selbstständiger oder allgemein mit Anspruch an Leistungen beschäftigst, solltest dir bewusst sein: Nichts ist endgültig, solange das Gesetz nicht beschlossen ist und in Kraft tritt. ===== * Wenn der Entwurf so umgesetzt wird, könnten die Mitwirkungspflichten und Sanktionen stärker werden – das heißt: Wer Leistungen nach SGB II bezieht, hat voraussichtlich mehr Pflichten als bislang. * Wichtig: Die genaue Ausgestaltung (z. B. wie Elternzeit, Teilzeit, Selbstständigkeit, Unterkunftskosten behandelt werden) hängt von der finalen Gesetzesfassung ab und kann gegenüber dem Entwurf noch verändert werden. * Für Selbstständige: Der Reddit-Post sagte, dass Selbstständige nach einem Jahr Leistungsbezug keine Leistungen mehr erhalten – im Entwurf sind mir solche eindeutigen Zeitgrenzen nicht unter dieser Formulierung aufgefallen. Es wäre also Vorsicht geboten, solche Aussagen als sicher anzusehen. Wenn du willst, kann ich den aktuellen Entwurf (Stand Oktober 2025) im Detail durchsehen und die konkreten Regelungen durchgehen (z. B. Sanktionen, Mitwirkungspflichten, Unterkunftskosten, Selbstständigkeit). Möchtest du das?
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